§1 Leistungen des Providers, Entgelt, Vertragslaufzeit/Kündigung

(1) Der Leistungsumfang der einzelnen Dienste ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung des Dienstes.

(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Provider berechtigt, die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen zu lassen. Soweit die aktive Mitwirkung des Kunden, z.B. beim Transfer eines Web/Mailservers oder sonstiger auf den Servern des Providers gespeicherter Daten, auf einen anderen Server erforderlich ist, hat der Kunde diese entsprechend der Anweisung des Providers in der benannten Frist zu erbringen.

(3) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde zur Zahlung des Entgelts für 1 Monat im Voraus verpflichtet.

(4) Alle Angebote des Providers setzen eine Mindestvertragslaufzeit von einem Monat voraus. Abweichend davon: Wählt der Kunde bei der Bestellung eines Produktes eine individuelle Vertragslaufzeit aus (1, 3, 6 oder 12 Monate sofern verfügbar). Eine Kündigung erfolgt über unseren Kundenlogin.

(5) Für den Fall, dass der Kunde diesen Vertrag als Verbraucher (im Sinne des § 13 BGB) abgeschlossen hat, den Vertrag jedoch innerhalb der Widerrufsfrist wirksam widerruft, gilt Folgendes: Der Kunde hat dem Provider für diesen Fall ein angemessenes Entgelt für die bereits erbrachten Dienstleistungen zu bezahlen, welches dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht und zwar bis zum dem Zeitpunkt, bis zu dem der Kunde den Provider von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet. Wegen der vertragsgemäß erforderlichen Installation und Inbetriebnahme der vom Kunden bestellten Hostingleistungen (Einrichtung und Konfiguration des Web/Mailservers, des Servers oder des Stellplatzes sowie des erforderlichen Internetzugangs, Einrichtung von Upgrades etc.) behält sich der Provider darüber hinaus ausdrücklich das Recht vor, angemessenen Wertersatz zu verlangen, wenn und soweit die vom Provider bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen durch die Anzahlungen des Kunden nicht ausgeglichen wurden.

(6) Für Backups / Sicherungskopien der Daten des Kunden ist nicht der Provider, sondern der Kunde selbst zuständig.

(7) Der Provider ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Provider verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d.h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundentgelts betroffen ist, bestimmt der Provider die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen.

(8) Der Provider ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.

(9) Es wird vereinbart, dass Zahlungen des Kunden unabhängig von ihrem ursprünglichen Verwendungszweck nicht vom Provider zurückerstattet werden - außer im Falle eines wirksamen Widerrufs, dann jedoch unter Einbezug von § 1 Abs. 5. Sollte der Kunde einen Betrag an den Provider gezahlt haben, dessen Höhe die bis zum Vertragslaufzeitende fälligen und von ihm geschuldeten Zahlungsbeträge für die von ihm bis dahin bestellten Leistungen überschreitet, so wird vielmehr vereinbart, dass der Restbetrag nicht verfällt, sondern dieser - anstelle einer Rückerstattung - als Guthaben für die Bereitstellung weiterer / neuer Leistungen, die der Kunde beim Provider jederzeit in Auftrag geben kann, verwendet wird.

 

§2 Rechte Dritter

(1) Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn vom Provider erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt. Der Provider behält sich vor Server, deren Inhalte bedenklich erscheinen, offline zu setzen, bzw. deren Inhalte zu löschen. Den Kunden wird er von einer etwa vorgenommenen Löschung / Offline-Setzung unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn der Provider von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf seinen Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen.

(2) Der Provider ist berechtigt, solche Webspace-Pakete oder Server, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen könnten, zu löschen oder in anderer geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen. Den Kunden wird der Provider unverzüglich von einer solchen Maßnahme benachrichtigen. Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird der Provider das betroffene Produkt Dritten wieder verfügbar machen, soweit möglich. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten z. B. einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde den Provider hiermit frei.

 

§3 E-Mail und Newsgroups

(1) Soweit Gegenstand der Leistungen des Providers auch die Vergabe einer oder mehrerer E-Mail-Adressen ist, gilt der in § 3 erklärte Gewährleistungsausschluss sinngemäß auch für E-Mail-Adressen, die dem Kunden zugewiesen wurden. Der Provider behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht binnen vier Wochen nach Eingang auf dem Webserver von ihm abgerufen wurden.

(2) Soweit Gegenstand der Leistungen des Providers auch die Gewährung des Zugangs zu öffentlichen Diskussionsforen (Newsgroups) ist, richtet sich die Dauer der Speicherung von öffentlichen Nachrichten nach den betrieblichen Erfordernissen des Providers.

(3) Die von dem Provider zur Verfügung gestellten E-Mail-Adressen liegen nicht im Verantwortungsbereich des Providers und werden von diesem unabhängig verwaltet und benutzt. Bei Missbrauch kann der Provider einzelne oder alle Email-Adressen sperren. Der Kunde wird von solchen Maßnahmen umgehend in Kenntnis gesetzt.

 

§4 Inhaltseinschränkung

(1) Für Web/Mailserver-Dienste gilt: Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte/PHP-Scripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Eine übermäßige Belastung wird durch eine Beanspruchung der vorgenannten Ressourcen definiert, die den Betrieb eines MGHO-Servers spürbar und wesentlich beeinträchtigt oder ihn gar zum Absturz bringt. MGHO ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen.
Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, sind folgende Inhalte ausdrücklich nicht gestattet:
- Spamming-Mails oder Seiten, die mit irgendeiner Art von Spamming in Zusammenhang stehen
- Sowie alle weiteren Scripte, welche die Funktion des Server beeinträchtigen und/oder stören können

(2) Für dedizierte Server, Colocation-Server und KVM vServer gilt: Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, sind folgende Inhalte ausdrücklich nicht gestattet:
- Spamming-Mails oder Seiten, die mit irgend einer Art von Spamming in Zusammenhang stehen
- IRCd, der Dienst für Internet Relay Chat
- Mining diverser Cryptowährungen
- Sowie alle weiteren Scripte und Programme, welche die Funktion anderer Server im Netzwerk des Providers oder im Internet beeinträchtigen und/ oder stören können.

(3) Verstößt der Kunde gegen die Bestimmungen der Absätze 1 oder 2, ist der Provider berechtigt, das Hosting-Paket / den Server sofort zu sperren. Dies ist auch möglich, wenn durch die Seiten / Server des Kunden eindeutig auch andere auf dem Server liegende Seiten (bei Web/Mailserver) oder im Netzwerk des Providers befindliche Server beeinträchtigt werden. Der Kunde wird über diese Sperrung unterrichtet.

(4) Ferner ist der Provider berechtigt, solche Web/Mailserver und Server sofort zu sperren, auf denen Proxy-Dienste jeder Art, wie etwa TOR und VPN, betrieben werden, soweit der Provider Kenntnis über einen Missbrauch bzw. über eine betrügerische oder rechtswidrige Nutzung des Servers oder Pakets hat.

(5) Im Fall einer solchen Sperrung hat nicht der Provider, sondern ausschließlich der Kunde, die Verletzung von Vertragspflichten zu vertreten. In jedem Fall besteht der Anspruch des Providers auf Entgeltzahlung während der vollständigen, weiteren Vertragslaufzeit, fort.

 

§5 Server-Administration

(1) Gilt für alle Serverprodukte: Der Provider räumt dem Kunden volle und alleinige Administrationsrechte auf dem gemieteten Server ein. Nur dem Kunden liegt das individuelle Administrationspasswort des Servers vor, nicht aber dem Provider. Diesem ist es damit unmöglich, den vom Kunden gemieteten Server zu verwalten. Daher ist der Kunde ausschließlich und allein auf eigene Kosten und Gefahr für die Verwaltung und Sicherheit seines Servers verantwortlich. Es ist seine Pflicht, notwendige Sicherheitssoftware zu installieren, sich konstant über bekannt werdende Sicherheitslücken zu informieren und diese selbständig zu schließen. Die Installation von Wartungsprogrammen oder sonstiger Software, die der Provider zur Verfügung stellt oder empfiehlt, entbindet den Kunden nicht von dieser Pflicht.
Der Kunde ist überdies verpflichtet, seine Programme so zu konfigurieren, dass sie bei einem Neustart der Hardware oder des Betriebssystems automatisch neu gestartet werden.

(2) Sofern Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich der Provider jederzeit vor, diese bei technischer oder rechtlicher Notwendigkeit zu ändern und Kunden neue IP-Adressen zuzuteilen.

(3) Falls erforderlich und zumutbar wirkt der Kunde bei einfachen Konfigurationsänderungen mit, z.B. durch eine erneute Eingabe der Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme.

 

§6 Leistungszusagen

(1) Der Provider sagt eine Erreichbarkeit der physikalischen Anbindung seiner Server  sowie vServer von 99,95% im Jahresmittel zu. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Providers liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter oder des Kunden etc.) über das Internet nicht zu erreichen sind.

(2) Die Server in den Rechenzentren des Providers sind über eine komplexe Netzwerkinfrastruktur an das Internet angeschlossen. Der Datenverkehr wird über verschiedene aktive und passive Netzwerkkomponenten geleitet (u. a. Router, Switche), die jeweils nur eine bestimmte maximale Datendurchsatzrate zulassen. Dadurch können die Datenverkehrskapazitäten für einzelne Server an bestimmten Punkten limitiert sein und nicht der theoretisch maximal am Switch-Port verfügbaren Bandbreite entsprechen. Falls nicht anders vereinbart, kann der Provider keine Garantie für die Höhe der tatsächlich für den einzelnen Server zur Verfügung stehenden Bandbreite übernehmen, sondern stellt Bandbreite nach technischer Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber anderen Kunden zur Verfügung.

(3) Kunden können die Server des Providers für eine unüberschaubar große Anzahl an unterschiedlichen Anwendungen nutzen und dafür nach freiem Ermessen verschiedenste Softwareprogramme einsetzen. Dadurch ergeben sich viele Millionen unterschiedliche Konfigurationsmöglichkeiten für die Server. Die schiere Vielfalt dieser Möglichkeiten macht es dem Provider unmöglich, Garantien für die Einsatzfähigkeit und Kompatibilität der Server für eine bestimmte Einsatzform abzugeben.
Außerhalb den in der Leistungsbeschreibung gemachten Zusagen kann der Provider bei Hosting-Produkten keine Garantie für die Höhe der tatsächlich für den einzelnen Server zur Verfügung stehenden Ressourcen übernehmen, sondern stellt Ressourcen nach technischer Verfügbarkeit unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber anderen Kunden zur Verfügung.

 

§7 Freistellung

Der Kunde verpflichtet sich, den Provider im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen. Der Provider ist nicht dazu verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.

 

§8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag sind die für den Wohn- und Geschäftssitz des Providers örtlich und sachlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig.

 

§9 Zahlungshinweise

(1) Wenn und soweit der Kunde im Folgenden oder Vorrangehenden die Zahlungsart "Konto-Einzug" oder "Kreditkarte" ausgewählt hat, erklärt er sich hiermit damit einverstanden, dass durch die Leistungen des Providers anfallende Geldbeträge von seinem Konto / seiner Kreditkarte abgebucht werden. Dies Geldbeträge können sein:
a) Einrichtungsgebühr
b) monatliche oder jährliche Paket-/Server-/Housing-/Bandbreitengebühr
c) Domainkosten
d) Kosten durch zusätzlich verwendeten Traffic
e) weitere Kosten, die durch die in Anspruch genommenen Leistungen des Providers entstanden, z.B. technischer Support

(2) Im Falle eines fehlgeschlagenen Bankeinzugs / Kreditkarteneinzugs hat der Provider Anspruch auf Zahlung des während der gesamten Vertragslaufzeit anfallenden Betrags im Voraus. In begründeten Einzelfällen kann von dieser Bestimmung abgesehen werden, dies liegt im Ermessensspielraum des Providers.

 (3) Für SEPA-Lastschriften erklärt sich der Kunde mit einer Verkürzung der Vorabankündigungsfrist (Pre-Notification) auf einen Tag zu einverstanden.

 

§10 Vertragsänderungen

Der Provider ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Providers für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. der Provider verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

 

§11 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
(2) Alle Erklärungen des Providers können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
(3) Der Kunde kann mit Forderungen gegenüber dem Provider nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
(4) Der Provider hat das Recht, den Kunden als Referenzkunden zu benennen und als Referenzkunden aufzuführen, ohne dafür eine Vergütung an den Kunden zahlen zu müssen.
(5) Alle ausgewiesenen Preise sind unverbindlich, es sei denn, diese werden vertraglich festgeschrieben. Preisirrtümer sind vorbehalten.
(6) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

 

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